Bayern: Flugblatt gegen Funkwasserzähler iPERL

Achtung: Am 19.07.2023 hat der Bayerische Landtag ohne große Pressemitteilung das ohnehin schon eingeschränkte Widerspruchsrecht gegen Funkwasserzähler gestrichen. Als Begründung wurde angegeben, dass Bayern das einzige Bundeslang gewesen sei, in dem es ein Widerspruchsrecht gegeben habe.

Am 25.05.2018 trat eine vom Bayerischen Landtag beschlossene Änderung der Gemeindeordnung in Kraft, die den Gemeinden den Einbau von Funkwasserzählern ermöglicht. Hierzu müssen die einzelnen Gemeinden dann noch ihre Gemeindesatzung ändern (Gemeinderatsbeschluß notwendig).

Gegen den Funkwasserzähler iPERL, Firma Sensus, also ein spezielles Fabrikat, wurde in einigen oberbayerischen Gemeinden bereits eine Flugblattaktion durchgeführt. Nachstehend finden Sie hier ein Beispiel.

Flugblatt als .docx-Datei herunterladen: